Anerkennung als Präventionsmaßnahme


Der Gruppenkurs „Der erfolgreiche Umgang mit täglichen Belastungen“ entspricht dem Präventionsprinzip „Förderung von Stressbewältigungskompetenzen“ (Multimodales Stressmanagement) des „Leitfaden Prävention“, des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen. Eine Förderung nach §20 SGB V ist möglich.

Durch den „Leitfaden Prävention“ werden die Anbieter zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Den Forderungen nach Sicherung der Angebotsqualität durch Dokumentation und Erfolgskontrolle, den wissenschaftlichem Nachweis der Wirksamkeit und das Vorhalten eines Manuals sowie von Teilnehmerunterlagen kommt die IFT-Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung durch kontinuierliche Nachbefragungen von Kursteilnehmern und Kursleitern nach. Das IFT-Programm zur Stressbewältigung hat sich seit mehr als 20 Jahren in der Praxis bewährt.

Wenn ein konkretes Kursangebot von den Krankenkassen erstattet werden soll, wird eine Registrierung des Angebots bei der Zentralen Prüfstelle empfohlen. Neben der Qualität des Programms werden von der Prüfstelle die Qualifikationen des Kursanbieters (berufliche Grundqualifikation und Zusatzqualifikation) berücksichtigt. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Anbieterqualifikationen sind die im „Leitfaden Prävention“ beschriebenen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlüsse.


  

Zuletzt aktualisiert am Montag, 08. Mai 2023 07:28

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